Nachrichten https://www.gross-vollstedt.de/ News-Feed Gemeinde Groß VollstedtdeGemeinde Groß Vollstedt Fri, 29 Sep 2023 22:51:36 +0200 Fri, 29 Sep 2023 22:51:36 +0200 NewsTYPO3news-690 Mon, 25 Jul 2022 00:05:00 +0200 Groß Vollstedt - Bebauungsplan Nr. 9 https://www.gross-vollstedt.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=690&cHash=4a34c86a63ff5c7a22a23d096374e0bc hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung Groß Vollstedt hat in ihrer Sitzung am 24.09.2019 den Beschluss gefasst, für das Gebiet nördlich der Straße „Am Sportplatz“, östlich der Schüle, südlich des Kindergartens, auf den Flurstücken 99, 100 und 2/8 (tlw.) sowie 42/1 (tlw.), Flur 10, Gemarkung Groß Vollstedt den o.a. B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 04.10.2019 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 40/2019 des Amtes Nortorfer Land erfolgt. Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln. Die Unterlagen des B-Planes Nr. 9 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 25. Juli 2022 bis 23. August 2022 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr    Die Planunterlagen können auch hier im Internet unter der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. Nortorf, 18.07.2022 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-552 Fri, 15 Jan 2021 14:11:00 +0100 Groß Vollstedt - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Feuerwehrgerätehaus / Markttreff“ einschließlich der notwendigen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes https://www.gross-vollstedt.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=552&cHash=1a34329c304e176c043a2eb355b57f3f hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung Groß Vollstedt hat in ihrer Sitzung vom 08. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Feuerwehrgerätehaus / Markttreff“ inklusive der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: westlich der L48, südlich der Bebauung der Straße „Birkengrund“, ein Teilstück des Flurstücks 17, Flur 12, Gemarkung Groß Vollstedt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Nortorf, den 12. Januar 2021 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Der Amtsdirektor