Groß Vollstedt - 2. Änderung Flächennutzungsplan „Solarpark Groß Vollstedt“

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  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 05.10.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Vollstedt für das Gebiet „südlich des Bokeler Weges, westlich der Dorfstraße, nördlich der Autobahnabfahrt Nr. 10 Warder und nordöstlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“ und die Begründung liegen vom

24.10.2022 bis 24.11.2022

in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Folgende Unterlagen liegen weiterhin mit aus:

  • Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
  • Umweltbericht (Teil II der Begründung)
  • Auszug Landschaftsplan
  • Standortkonzept Amt Nortorfer Land Photovoltaik (Textteil)
  • PVA-Studie Amt Nortorfer Land (Karte)
  • Standortkonzept PVA Gemeinde Groß Vollstedt
  • Standortkonzept Nachbargemeinden
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Sichtbarkeitsanalyse
  • Blendgutachten
  • Merkblatt Datenschutz

Es liegen zu umweltbezogenen Informationen folgende Unterlagen zur Einsicht vor:

  1. Gemeinsamer Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung (er ist Teil der Begründungen),
  2. eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zu folgenden Schutzgütern werden im Umweltbericht Aussagen getroffen:

  • Schutzgut Mensch und Gesundheit: Lärmemissionen, Erholungsfunktion
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Biotoptypen
  • Schutzgut Fläche und Boden: Bodenbeschaffenheit, Bodenart, Bodenfunktionen, Versickerung, Ausgleich
  • Schutzgut Wasser: Oberflächenwasser und Grundwasser, Gräben
  • Schutzgut Luft und Klima: Gesamt- und Lokalklima
  • Schutzgut Landschaft: Plangebiet und nähere Umgebung, Berücksichtigung der angrenzenden Waldstücke und Knicks, Landschaftsbildeinheit
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Archäologischen Interessengebiete
  • Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung: Fledermäuse, Säugetiere ohne Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, weitere Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie und europäische Vogelarten
  • Eingriffsbilanzierung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nortorf, den 10. Oktober 2022
Amt Nortorfer Land
Der Amtsdirektor

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