Familienbuch / Heiratseintrag

Leistungsbeschreibung

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

 

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

Teaser

Seit dem 1. Januar 2009 werden keine Familienbücher mehr geführt. Die Eheeinträge werden seither in Eheregistern fortgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.

Was sollte ich noch wissen?

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).

Rechtsgrundlage

§ 77 Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Arens, Mareike

Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

  • +49 4392 401222
  • +49 1805 101170404
  • E-Mail senden
  • Etage: OG | Zimmer: 209
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Groth, Heidrun

Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

  • +49 4392 401221
  • +49 1805 101170409
  • E-Mail senden
  • Etage: OG | Zimmer: 208

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH