Seniorenvertretung

Leistungsbeschreibung

Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.


Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.


Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.


Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
  • die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
  • die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
  • die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.

Teaser

Die Seniorenvertretungen der Gemeinden, Städte oder Kreise setzen sich für die Belange der Älteren vor Ort ein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.

Weiterführende Informationen (extern):
LSR SH e. V.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH