Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Teaser
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.Was sollte ich noch wissen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Rocho, Nadine
Fachdienst III/2 - Soziale Angelegenheiten
- +49 4392 401-114
- +49 1805 101170433
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 120

Heufer, Henning
Fachdienst III/2 - Soziale Angelegenheiten
- +49 4392 401-119
- +49 1805 101170447
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 119

Stieber, Jannika
Fachdienst III/2 - Soziale Angelegenheiten
- +49 4392 401120
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 118

Mutschinski, Grit
Fachdienst III/2 - Soziale Angelegenheiten
- +49 4392 401118
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 117